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Verbraucherschutzstelle Niedersachsen, Verbraucherschutzstelle e.V. Niedersachsen, gemeinnütziger deutscher Verbraucherverein, site: Botulismus
Hinweise für Verbraucher zum Botulismus durch Lebensmittel
Lebensmittelvergiftungen durch den Erreger Clostridium (Cl.) botulinum sind
relativ selten. In Deutschland werden dem Robert Koch-Institut jährlich rund 20
Fälle gemeldet. Aufgrund der hohen Sterblichkeitsrate ist der Botulismus
trotzdem ein ernst zu nehmendes gesundheitliches
und lebensmittelhygienisches Problem. Keime von Cl. botulinum kommen weltweit
vor. Sie selbst stellen noch keine Gefahr dar, können aber während ihrer
Vermehrung im Lebensmittel Gifte bilden. Der Verbraucher kann das Risiko einer
Erkrankung durch Cl. botulinum deutlich reduzieren. Auf die hierzu
erforderlichen Maßnahmen soll im Folgenden hingewiesen werden.
Geschichtliches
Als erster hat J. KERNER (1786-1862) einen Zusammenhang zwischen dem Verzehr
verdorbener Blut- und Leberwürste mit schweren Erkrankungsformen erkannt, die
häufig zum Tod führten. Die Mikrobiologie steckte noch in den Kinderschuhen.
Erst 1897 gelang es VAN
ERMENGEM, die Keime, die diese Erkrankungen verursachten, zu isolieren und ihre
Eigenschaften zu beschreiben. Da sie vor allem in verdorbener Wurst (lat. „botulus“)
gefunden wurden, gab man ihnen den Namen Cl. botulinum.
Mikrobiologische Aspekte
Cl. botulinum ist ein „Anaerobier“; er wächst nur in einer sauerstofffreien
Atmosphäre. Er bildet hitzebeständige Sporen, die erst bei Temperaturen über
100°C abgetötet werden. Der Keim kommt weltweit im Erdboden und in
küstennahen Gewässern vor. Cl. botulinum kann Gifte, so genannte Neurotoxine,
bilden, die zu den stärksten Giften überhaupt zählen. Diese Gifte schädigen
das Nervengewebe und verursachen dadurch „schlaffe Lähmungen“. Man
unterscheidet verschiedene Toxintypen, die mit den Buchstaben A bis G bezeichnet
werden. Lebensmittelhygienisch bedeutsam sind die Stämme der Cl.
botulinum-Gruppen I (Eiweiß zersetzend) und II (nicht Eiweiß zersetzend). Die
Stämme der Gruppe II sind insofern besonders gefährlich, als ihre Anwesenheit
im Lebensmittel keine Geruchsabweichung, Gasbildung oder Gewebszerfall zur Folge
hat und deshalb vom Verbraucher nicht zu erkennen ist. Da die Botulinum-Toxine
hitzeempfindlich sind, werden sie beim Kochen nach Erreichen einer
Innentemperatur von 100°C im Lebensmittel in wenigen Sekunden inaktiviert. Bei
einer Temperatur von nur 80°C werden hierfür aber bereits sechs Minuten
benötigt.
Gesundheitliche Aspekte
Als Botulismus wird die Erkrankung bezeichnet, die durch Aufnahme des im
Lebensmittel gebildeten Toxins hervorgerufen wird. Nach zwölf bis 36 Stunden
(wenn nur geringe Toxinmengen aufgenommen wurden auch erst nach mehreren Tagen)
treten Übelkeit, Durchfall oder Verstopfung sowie neurologische Symptome auf.
Dabei kann es zu Mundtrockenheit, Sehstörungen (Doppelbilder,
Verschwommensehen, Lichtscheu),
Schluckstörungen und einer akut einsetzenden Augenmuskellähmung sowie einer
schnell fortschreitenden schlaffen Lähmung (auch der Atemmuskulatur) kommen.
Die Patienten sind in diesem Stadium bei vollem Bewusstsein. Sie gehören
umgehend in ärztliche Behandlung. Möglichst frühzeitig sollte Botulismus-
Antitoxin verabreicht und eine unterstützende intensivmedizinische Behandlung
begonnen werden. Eine Sonderform des Botulismus stellt der Säuglingsbotulismus
dar, der bei Kindern im ersten Lebensjahr – ganz besonders in den ersten sechs
Monaten – auftreten kann. Säuglingsbotulismus kommt weltweit vor. In
Deutschland ist er sehr selten. Ursache ist eine nur in den ersten Lebensmonaten
mögliche Besiedlung des Darms mit Cl. botulinum, die zum Auskeimen und dabei zu
einer Toxinbildung führt. Das Toxin bewirkt
eine Muskellähmung, von der auch die Atemmuskulatur betroffen sein kann. Eine
lebensbedrohende Atemlähmung ist die Folge. Bei älteren Kindern und
Erwachsenen besteht diese Gefahr nicht mehr, vermutlich wirkt eine stabile
Darmflora dem entgegen.
Tipps, um das Risiko einer Botulismus-Erkrankung im Haushalt zu reduzieren:
Mit der Anwesenheit von Cl. botulinum muss in Lebensmitteln immer gerechnet
werden. Nur wenige Verfahren zur Haltbarmachung von Lebensmitteln verhindern die
Vermehrung von Cl. botulinum und damit die Toxinbildung. Hierzu gehört die
Sterilisation, bei der Lebensmittel
unter Überdruck auf über 100° C erhitzt werden. Den meisten Lebensmitteln
sieht man nicht an, ob sie Keime, Sporen oder Toxine von Cl. botulinum
enthalten. Einen Hinweis darauf können aber so genannte „Bombagen“ geben.
Sie werden durch Gas bildende Clostridien verursacht, die bei der Herstellung
von Konserven überlebt haben. Solche „aufgetriebenen“ Konserven sollten Sie
vorsorglich nicht öffnen, sondern möglichst der amtlichen
Lebensmittelüberwachung zur Untersuchung übergeben. Ein Großteil der
gemeldeten Botulismusfälle des Menschen ist auf selbsteingekochte Konserven
zurückzuführen. Der Grund dafür ist, dass beim „Einwecken“ aus
physikalischen Gründen die Erhitzungsgrenze
von maximal 100° C (kochendes Wasser) nicht überschritten werden kann. Wenn
Sie Fleisch oder Gemüse wie Bohnen einwecken wollen, sollten Sie die
Lebensmittel deshalb grundsätzlich doppelt erhitzen. Mit der zweiten Erhitzung
werden die eventuell ausgekeimten Sporen inaktiviert. Das gleiche gilt für die
so genannten Kesselkonserven von Haus- und Landschlachtungen, da auch hier bei
der Erhitzung eine Temperatur von 100°C nicht überschritten wird.
Auch vakuumverpackte Lebensmittel wie Räucherfisch und Wurstwaren (beliebte
Mitbringsel aus dem Urlaub) können eine Quelle für Botulismus-Erkrankungen
sein (vgl. Pressedienst von BgVV und RKI 16/00 vom 10. August 2000). Besonders
betroffen sind mild gesalzene und wenig abgetrocknete Produkte wie Räucherfisch
oder vergleichbare Fleischerzeugnisse. Vakuumverpackungen können zwar die
Vermehrung von Mikroorganismen verhindern, die auf Sauerstoff angewiesen sind.
Vor einer Botulismusinfektion schützen sie aber nicht, weil Clostridien gerade
in
der sauerstofffreien Umgebung einer Vakuumverpackung auskeimen und sich
vermehren können. Die Vermehrung von Cl. botulinum und die Toxinbildung können
in einer sauerstofffreien Atmosphäre bzw. einem Vakuum nur durch die
gleichzeitige Kühlung (etwa im Bereich von -1 bis max. +7° C) verhindert
werden. Die auf den Lebensmittelverpackungen angegebenen Lagertemperaturen
sollten deshalb unbedingt eingehalten werden. Kühlakkus oder aktive Kühlboxen,
die an das elektrische System von Autos angeschlossen werden, helfen beim
Aufrechterhalten der Kühlkette.
Eine bekannte Quelle für den Säuglingsbotulismus ist Honig. Er sollte deshalb
nicht an Säuglinge unter einem Jahr verabreicht werden. Obwohl in einigen
Schriften zur Säuglingsernährung bereits darauf hingewiesen wird, Säuglingen
keinen Bienenhonig zu geben, wird dies in manchen privaten Haushalten noch immer
praktiziert. So werden z.B. die Brustwarzen oder Schnuller mit Honig bestrichen,
um Saughemmungen zu überwinden, oder es werden Getränke mit Bienenhonig
nachgesüßt. Die Warnung gilt nicht für Honig als Bestandteil von
Säuglingsfertignahrung; hier sollten die Hersteller dafür Sorge tragen, dass
Verfahren angewendet werden, die für die Abtötung von Cl. botulinum
ausreichen.
Quellenangaben
Verbraucherschutzstelle Niedersachsen, Verbraucherschutzstelle e.V. Niedersachsen, Göttingen
Verbraucherschutzstelle Niedersachsen, bei uns ist Verbraucherberatung kostenlos
Verbraucherschutz Göttingen
Verbraucherschutz Deutschland, Verbraucherschutzstelle eV Niedersachsen, Verbraucherschutzstelle e.V. Niedersachsen, bei uns ist Verbraucherberatung kostenlos
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