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Phishing Besonders
begehrt sind dabei Kreditkarten- und Bankdaten sowie die Zugangscodes zu
elektronischen Zahlungssystemen wie PayPal. Es gibt vielfältige Möglichkeiten,
um illegal oder unter Ausnutzung der Gutgläubigkeit der Nutzer an sensible
Daten zu gelangen. Dieser Text beleuchtet die wichtigsten Systeme zum gezielten
digitalen Betrug, Möglichkeiten zur Prävention und die rechtliche Lage. Es
gibt viele verschiedene Formen, wie ein fremdgesteuerter Datenverlust bei
Privatnutzern und Verbrauchern stattfinden kann. Unterschiedliche
Angriffsmethoden tragen Namen wie Phishing, Spoofing oder Pharming. Beim
Phishing versuchen die Angreifer private und sensible Daten von ihren Opfern zu
erlangen. Das geschieht auf unterschiedlichste Weise, aber gemeinsam haben alle,
dass die Angreifer vorgeben, ein seriöser Anbieter zu sein. Dazu wird dann
Spoofing oder Pharming eingesetzt: Methoden, die verschleiern, welche
„echte“ Identität sich hinter den Anfragen verbirgt. Es gibt dazu
zahlreiche technische Möglichkeiten. Dazu kommen Spionageprogramme, Trojaner
und Lockangebote, die nur dazu dienen, sensible Daten auszulesen. Das kann dazu
führen, dass nicht nur die Bankdaten missbraucht werden, sondern dadurch, dass
der eigene Computer mit sogenannter Malware, also Schadsoftware, infiziert wird,
die gesamten Daten von der Festplatte verschwinden können. Wichtig
ist es, an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass das Glas immer halbvoll oder
halbleer sein kann. Es geht nicht darum Panik vor den „unkalkulierbaren
Gefahren des Internets“ und möglicher kostenintensiver Fallen zu machen. Es
geht vielmehr darum, das Bewusstsein zu schärfen und seine Kenntnisse über mögliche
und aktuelle Gefahren zu erweitern. Mit
Phishern auf hoher See Nahezu
täglich finden sich in unseren E-Mail-Postfächern offiziell aussehende
Nachrichten und Mitteilungen. Das reicht von der Bank, die uns auffordert, die
Kundendaten samt Passwörtern neu einzurichten, da das System durch ein
Software-Update überarbeitet wurde über das Online-Kaufhaus, das eine wichtige
Änderung der Zugangsdaten durchführen will und deswegen das Login des Accounts
benötigt, bis zu Aufforderungen, PINs (Kennwort) und TANs (Transaktionsnummer)
für Online-Überweisungen zu schicken. Die E-Mail-Masche ist einer der großen
Klassiker beim Online-Betrug. Von Banken, Webshops, Paketlieferdiensten oder
Datingseiten – alle echten Angebote, die Leistungen oder Waren verkaufen und
bei denen persönliche Daten hinterlegt sind, können Opfer eines solchen
Betrugs werden, der dann scheinbar in ihrem Namen stattfindet. Die
E-Mails sehen teilweise sehr glaubwürdig aus. Es werden Referenz-Webseiten
angegeben, deren Webadresse (URL) dem offiziellen Link der Bank täuschend ähnlich
sieht. Oftmals werden auf den ersten Blick komplette Webseiten –
beispielsweise einer Bank – nachgebaut, um dort die geheimen Daten der Nutzer
abzugreifen. Banken und andere Einrichtungen unternehmen große Anstrengungen,
um solche Seiten so schnell wie möglich wieder aus dem Netz zu bekommen. Doch
auch wenn die gefälschten Seiten nur wenige Tage im Netz sind, können sie großen
Schaden anrichten. Besonders
perfide wird es, wenn nach Eingabe der Daten eine Fehlermeldung auf dem
Bildschirm erscheint, die suggeriert, die Datenübertragung habe gar nicht
stattgefunden und den Nutzer dadurch in Sicherheit wiegt. Tatsächlich sind aber
die Passwörter und persönlichen Daten schon längst übertragen. Die
„Anbieter“ solcher Betrugsversuche verfeinern ihre Technik immer weiter und
passen sie auch auf die neuen Formen der Kommunikation an. So sind inzwischen
auch Social-Media-Dienste wie Twitter oder soziale Netzwerke wie Facebook davon
betroffen. Auch hier gilt: Höchste Vorsicht beim Klicken auf Links und der
folgenden Preisgabe von privaten Daten. Vor allem bei Lockangeboten und
besonderen Schnäppchen sollte man widerstehen; diese können einen
Phishing-Versuch verschleiern. Checkliste:
Wie erkenne ich eine Phishing-E-Mail? Die
folgenden Punkte können auf eine Phishing-E-Mail hinweisen:
Tipp:
Was
tun, wenn ich eine Phishing-E-Mail bekommen habe? Wenn
eine E-Mail als Phishing-Versuch erkannt wurde, kann man die E-Mail einfach löschen
und sollte den Absender auf die Spamliste setzen, also blockieren. Ist diese
besonders perfide, so empfiehlt es sich das betroffene Unternehmen über die
Existenz eines solchen Phishing-Versuchs zu informieren. Nahezu jede Bank hat
ein Warnsystem eingerichtet, dass es ermöglicht einen schnellen Kontakt zum
Unternehmen zu bekommen. Hier bietet es sich an, die Kontaktdaten beim eigenen
Kreditinstitut zu erfragen, bevor man als Opfer von Phishing zeitnah reagieren
muss. Die Bank benötigt diese Informationen, um möglichst schnell an die
verwendeten Server heranzukommen und diese ausschalten zu lassen. Da
Phishing-E-Mails oft zu tausenden verschickt werden, ist eine schnelle Reaktion
für die Unternehmen überaus wichtig. Ist
man schon in die Falle getappt und hat auf einer Phishing-Webseite seine
Kontodaten oder vertrauliche Transaktionsdaten eingegeben, so sollte man schnell
handeln. Denn ist der Verursacher der Phishing-Attacke erstmal im Besitz der
Daten, so kann er binnen Minuten hohe Summen transferieren oder Kaufvorgänge in
Gang setzen. Um für diese Vorgänge Zeit zu gewinnen, werden normalerweise sehr
zügig die ursprünglichen Zugangsdaten durch neue ersetzt, so dass der Nutzer
nicht mehr an seinen eigenen Account kommt. Selbst versierte Internetnutzer können
in diese Falle tappen. Grundsätzlich
gilt:
Wer
haftet, wenn durch eine Phishing-Attacke Geld von meinem Konto abgebucht wurde? Liegt
eine Abbuchung vom eigenen Konto vor und eine Rückbuchung des Geldes ist
gescheitert, dann stellt sich die Frage der Haftung. Die Banken verweisen in
diesen Fällen immer auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Beispielhaft lauten diese bei der Berliner Sparkasse in Nr. 20, Absatz 2
„Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten des Kunden“ wie folgt: Dahinter
verbirgt sich im Grundsatz, dass derjenige, der auf eine Phishing-E-Mail
reingefallen ist, auch für den Schaden verantwortlich ist, da er seine
Sorgfaltspflicht bei der Eingabe seiner Zugangsdaten in das gefälschte Formular
verletzt hat. Die Banken werden in fast allen Fällen darauf verweisen und eine
eigene Haftung, also eine Rückerstattung des abgebuchten Geldes, verweigern. In
Ausnahmefällen wird aber eine prozentuale Mithaftung der Bank angenommen. Dies
wird grundsätzlich durch den oben im Auszug der AGB zitierten § 254 BGB zum
„Mitverschulden“ geregelt. So hat das Berliner Kammergericht in einem Fall
entschieden, dass die Bank 70 Prozent und die betroffene Kundin 30 Prozent des
Schadens tragen muss. Die Verletzung der Sorgfaltspflicht auf Seiten der Kundin
lag in der Eingabe der Transaktionsmummern in das gefälschte Formular; das
Mitverschulden der Bank lag darin, dass diese ein veraltetes TAN-Verfahren
anstatt des neueren iTan-Verfahrens eingesetzt hat. Der Schadenszeitpunkt in
diesem Fall lag vor dem 01.11.2009. Danach ist der neue Paragraph 675v BGB in
Kraft getreten. Dieser
regelt unter dem Titel: „Haftung des Zahlers bei missbräuchlicher Nutzung
eines Zahlungsauthentifizierungsinstruments“, dass der Bankkunde in Phishing-Fällen
grundsätzlich nur für „grobe Fahrlässigkeit“, nicht aber für einfaches
fahrlässiges Verhalten haftet. Ob und in welcher Form die Haftungsverteilung
berechnet werden kann, hängt aber naturgemäß stark vom Einzelfall ab. Vorsicht
vor lukrativen Job-Angeboten Um
eine reibungslose Transaktion des Geldes auf ausländische Konten vorzunehmen,
bedienen sich die Verursacher von Phishing-Attacken oftmals sogenannter
“Finanzkuriere”. Diese werden von den Phishern durch Job-Angebote mit sehr
guten Verdienstmöglichkeiten angeworben, für die man nichts weiter als ein inländisches
Konto und einen Computer benötigt. Ihre einzige Aufgabe ist es, das auf dem inländischen
Konto eingegangene Geld auf ein ausländisches Konto weiter zu schleusen. Dafür
erhalten sie hohe Provisionszahlungen. Für
die angeworbenen Personen besteht ein hohes rechtliches Risiko wegen Geldwäsche
(§ 261 StGB) strafrechtlich belangt zu werden. Aktuell laufen in Deutschland
etliche hundert Verfahren gegen Finanzkuriere. Es ist auch bereits zu einer
Vielzahl von Verurteilungen mit Bewährungs- und Geldstrafen gekommen. Die
Strafverfolgung konzentriert sich aktuell auf diese „kleineren Fische“, da
an die Hintermänner und -frauen des Phishing-Betrugs kaum heranzukommen ist. Datenklau
und Identitätsdiebstahl „Meine
Daten gehören mir“ – diesen Satz liest man immer wieder. So richtig diese
Aussage als politische Forderung ist, so wenig hat sie mit der praktischen
Realität der Nutzer zu tun. Eine Grundregel beim Umgang mit privaten Daten im
Netz sollte sein, dass man sparsam, achtsam und vorsichtig mit seinen Daten, mit
den online eingestellten Informationen und den eingesetzten Passwörtern umgeht.
Man sollte sich aber auch bewusst sein, dass sich Datenklau prinzipiell nie
verhindern lässt. Es gibt regelmäßig Berichte, dass großen Unternehmen
millionenfach persönliche Daten seiner Kunden wie Zugangsdaten und Passwörter,
aber auch komplette Verwaltungs- und Buchungsvorgänge, „abhanden“ gekommen
sind. Dies zeigt, dass selbst diese Unternehmen, obwohl sie sich grundsätzlich
der besonderen Problematik bewusst sind, nicht davor gefeit sind, Opfer von
Datenklau zu werden – und damit auch die Daten ihrer Kundinnen und Kunden.
Somit kann es auch private Nutzer in einem kleineren Umfang, aber nicht weniger
schmerzlich, zu jeder Zeit ebenfalls treffen. Behandeln
Sie Ihren Rechner wie einen Tresor Überall
da, wo man sich online bewegt, Nutzerprofile und Accounts anlegt und
personalisierte Daten hinterlässt, besteht immer die Gefahr des Missbrauchs.
Zur Vorbeugung hilft es, wenn man die folgenden grundsätzlichen Regeln
beachtet:
Sind
Daten missbräuchlich verloren gegangen oder hat sich eine andere Person des
eigenen Accounts bemächtigt, so ist auch hier eine schnelle Reaktion wichtig.
Man sollte in Kooperation mit seinem Anbieter den entsprechenden Account zügig
sperren lassen und die Zugangsdaten verändern. Niemand
ist davor geschützt, dass die eigenen persönlichen Daten und Zugänge missbräuchlich
verwendet werden. Da sich die Muster der Betrugsmaschen aber ähneln, ist
Vorsorge ein wichtiger Schritt. Es gilt: Ruhig und zügig handeln, um weiteren
Missbrauch zu verhindern. |