Verbraucher
Schutzstelle |
Niedersachsen |

| |
Ist es legal, was ich tue, oder ist es
verboten?
Moderne Medien und das Internet bietet viele Möglichkeiten, schnell und
vermeintlich unauffällig an jedwede denkbare Inhalte zu kommen. Aber nicht
immer ist das Kopieren, Nutzen, Verbreiten, etc. dieser Inhalte zulässig. Ist
es nun an eigentlich erlaubt, CDs zu brennen oder Software einfach zu kopieren?
Und macht es dabei eigentlich einen Unterschied, ob es um Filme, Musik, oder
Software geht? Die Technik erlaubt viel, das Gesetz nicht immer.
Im
Folgenden finden Sie ein paar Anhaltspunkte zur besseren Orientierung in diesem
vielschichtigen Gebiet.
Was darf man mit Dateien aus Online-Shops
machen?
15.02.2012 David Pachali
Wer Inhalte als digitalen
Download kauft, muss drei Dinge beachten: Das Urheberrecht, die
Nutzungsbedingungen der Anbieter und den immer noch verbreiteten Kopierschutz.
Ob Film, Buch oder Software: Immer mehr Inhalte, die es früher nur auf DVD,
Papier oder CD gab, kann man heute als digitalen Download kaufen. Am größten
ist das Angebot bei Musik. Zwar hat es viele Jahre gedauert, doch immerhin hier
gibt es mittlerweile eine Vielzahl an legalen kommerziellen Diensten mit
komfortablen Angeboten. Was man mit seinen Musikdateien machen darf, das wird
zum einen durchs Gesetz, zum anderen durch die Nutzungsbedingungen der Anbieter
geregelt. Dazu mehr im Text „Was darf man
mit digital gekaufter Musik machen?”.
Wie sieht es bei anderen Inhalten aus? Verglichen mit dem Musikbereich ist der
Markt für Downloads vor allem bei E-Books und Filmen noch sehr jung. Einiges
bewegt sich im Moment bei den E-Books, aber Download-Shops für Filme haben nach
wie vor nur wenige treue Kunden gefunden – sei es, weil der neue Film oder die
angesagte Serie dort gar nicht erhältlich ist, weil ein Kopierschutz die Käufer
abschreckt oder weil andere Angebote zwar illegal, aber verglichen mit den
legalen Online-Shops für viele Nutzer insgesamt besser sortiert und bequemer
sind.
Um zu erläutern, was jeweils
erlaubt ist und was nicht, geht es in diesem Text in drei Stationen durch das
rechtliche und technische Dickicht. Auf die besonderen Regeln für Software wird
am Ende des Textes eingegangen. Weiter
lesen
Video-Nutzung bei YouTube, kino.to und Co.
25.12.2009 Till Kreutzer
und John-Hendrik Weitzmann
Videos sind angesagt im Internet: Per DSL kommen die neuesten Kinofilme in
Minutenschnelle ins Haus, per UMTS und Datenflat kann man sie sich auf dem
Mobiltelefon anschauen, YouTube erlaubt das Einbauen in die eigene Website und
mit zusätzlichen Programmen kann man sie auf die eigene Festplatte speichern.
Nur: was darf man und womit verstößt man gegen das Urheberecht?
Streaming - Filme gucken im Internet
Neben den bekannten Videoportalen wie YouTube oder MyVideo tauchen im Netz
zunehmend rechtlich fragwürdige Streaming-Angebote wie kino.to auf. Sie werden
massenhaft genutzt, obwohl die Verbraucherzentralen vor Abofallen und anderen
Gefahren auf vielen dieser Seiten warnen.
Offenbar glauben viele, dass ein Anschauen von Filmen über Streams im Gegensatz
zum Herunterladen generell erlaubt ist. Rein technisch ist das tatsächlich ein
Unterschied: Statt eine dauerhafte Kopie des Films auf dem eigenen PC zu
speichern, wird der jeweilige Film beim Streaming direkt im Browser angezeigt
und nur „live“ angeschaut. Streaming ähnelt damit technisch betrachtet eher
dem Fernsehen, während Downloading eher so etwas wie ein Mitschnitt per DVD-
oder Harddiskrecorder ist.
Ob das auch vor dem Gesetz einen Unterschied macht, ist bislang kaum geklärt.
Ein wichtiger Unterschied zwischen Streaming und vielen Tauschbörsen ist: Wer
sich einen Film bei einem Streaming-Dienst anschaut, stellt selber keine Inhalte
bereit. Das ist bei der Tauschbörse Bittorrent zum Beispiel anders: Dort ist
jeder Nutzer gleichzeitig auch ein Anbieter. Jede Datei wird während eines
Downloads automatisch anderen Nutzern wieder zur Verfügung gestellt. Das dient
der Effizienz des Netzwerks, da die großen Datenmengen auf viele
Internet-Anschlüsse und Rechner („peer-to-peer“) verteilt werden können.
Es führt aber zu rechtlichen Problemen. Denn es ist niemals erlaubt, geschützte
Inhalte jedermann zum Abruf online bereit zu stellen oder zum Download
anzubieten, ohne die entsprechenden Rechte zu haben. Und natürlich hat kein Schüler
von Warner Bros. jemals das Recht erworben, „Harry Potter und der
Halbblut-Prinz“ über Bittorrent zum Download anzubieten. Natürlich hat kein
Student mit RTL einen Vertrag geschlossen, der es ihm erlaubt, die neueste Folge
von DSDS bei Rapidshare einzustellen. Weiter lesen
Wie legal sind Filehoster?
01.02.2012
Valie Djordjevic
Gewusst
wo – wenn man nur die richtigen Seiten kennt, kann man im Internet alles
finden und herunterladen: Filme, Musik, Computerspiele. Auf Filehostern (auch
Sharehoster oder One-Clickhoster genannt) lagern terrybyte-weise Daten – nicht
alle davon legal. Sowohl beim Download als auch beim Upload darf man nur Dateien
nutzen, für die man die Rechte hat.
Filehoster, One-Click-Hoster, Sharehoster – verschiedene Bezeichnungen für
Online-Angebote zum Hochladen von Dateien. Man kann sie nutzen um größere
Dateien hochzuladen, um von verschiedenen Orten darauf Zugriff zu haben oder um
sie mit anderen zu teilen. So können etwa Grafik-Agenturen Filehoster nutzen,
um ihren Kunden neue Entwürfe zukommen zu lassen. An sich eine ganz nützliche
und harmlose Dienstleistung – trotzdem sind die Firmen, die diesen Service
anbieten, immer wieder in der Presse.
Zuletzt
war das der Online-Dienst Megaupload, gegen den vom US-amerikanischen
Justizministerium Anklage erhoben wurde und sieben Personen verhaftet wurden,
darunter auch der umstrittene deutsche Internet-Unternehmer Kim Dotcom (alias
Kim Schmitz). Während Megaupload behauptet, dass der Großteil der Daten auf
ihren Servern legitim sei, geht das US-Justizministerium davon aus, dass
Rechteinhaber mit über 500 Millionen Dollar geschädigt worden wären. Auch
Rapidshare, ein anderer großer Anbieter, wurde verschiedentlich verklagt.
Allerdings sind nicht alle Prozesse im Sinne der Rechteinhaber ausgegangen.
Filehoster
werden oft mit Tauschbörsen verglichen. Und in der Tat kann man auch über
Filehoster die neusten Hollywood-Filme, aktuelle Fernsehserien und
Computerspiele finden. Das liegt vielfach an der relativen Anonymität, die
Filehoster versprechen: Man muss sich nicht anmelden und kann einfach und ohne
die Installation weiterer Programme direkt aus dem Web-Browser hochladen.
Die Unternehmen finanzieren sich über Werbung und über Premium-Zugänge, die
angemeldeten Nutzern schnellere und komfortablere Zugänge bereitstellen. Dafür
geben diese allerdings ihre Anonymität auf, da sie mindestens die Zahlungsdaten
angeben müssen. Weiter lesen
Kino.to: Nutzer und Werber
im Visier
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden will weiter gegen kino.to-Nutzer
ermitteln. Derweil machen Nachfolger-Portale dicht, weil ihre Werbeeinahmen
wegbrechen, beobachtet die GVU.

„Am Ende unserer Ermittlungen können Maßnahmen
gegen die Premium-Kunden von kino.to stehen, oder gegen eine Auswahl von
ihnen“, sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden am Mittwoch
gegenüber iRights.info. „Aber das steht noch nicht unmittelbar an.“
Die Premium-Nutzer hatten über
den Zahlungsdienst Paypal für einen werbefreien Zugang zu kino.to bezahlt. Ihre
Daten hatten die Ermittler bei Razzien Mitte 2011 beschlagnahmt. Bevor das
Portal geschlossen wurde, war nicht unbedingt ersichtlich, dass die
kino.to-Betreiber selbst hinter dem Bezahl-Angebot steckten. Die Einschränkung
„Premium-Nutzer“ lässt den Schluss zu, dass gegen die anderen
kino.to-Nutzer nicht ermittelt werden soll.
Quellenangabe
|