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Abo-Falle: Die Antwort

Nur weil jemand eine Rechnung schreibt, heißt das noch lange nicht, dass sie auch berechtigt ist. Wenn Sie also der Meinung sind, dass eine Rechnung/Mahnung unberechtigt ist, können Sie diese einfach ignorieren, oder auch widersprechen. Wenn Sie einer Abo-Fallen Forderung widersprechen möchten, halten wir hierzu entsprechende Formulierungshilfen für Sie bereit.

Bei dieser Art von „Internet-Diensten“ ist nach unserer Erfahrung allerdings damit zu rechnen, dass Sie trotzdem auch weiterhin Mahnungen bekommen werden. Es scheint, als ob hier einfach – egal, ob und was Sie schreiben - nach festgelegten Programmen die Post rausgeht, um letztlich die Verbraucher/innen zu zermürben und zur Zahlung zu bewegen. Denn, wenn auch nur ein Prozent der Rechnungsempfänger zahlt, hat sich das „Geschäftsmodell“ für die Anbieter schon gelohnt.

Die bisherigen Erfahrungen sind, dass die Anbieter die Post irgendwann von selbst einstellen, wahrscheinlich wird es dann zu teuer, weitere Briefe zu schicken, wenn sich abzeichnet, dass mit einer Zahlung nicht mehr zu rechnen ist. Denken Sie also bei weiterer Post daran, dass dies alles nicht wie bei seriösen Geschäftspartnern abläuft und lassen Sie sich nicht zermürben. Reagieren brauchen Sie dann auch nicht mehr. Nur in dem Fall, dass ein gerichtlicher Mahnbescheid oder Klage erfolgt (beides aber unwahrscheinlich), müssten Sie reagieren, schlicht, um keine gesetzlichen Fristen zu verpassen.

Versenden Sie das Schreiben per Briefpost als Einschreiben:
Um später notfalls auch den korrekten Inhalt eines Briefes zu beweisen, können Sie Ihren Brief in Anwesenheit eines Zeugen in den Umschlag stecken und versenden. Um später den Zugang eines Briefes beim Gegner beweisen zu können, verschicken Sie den Brief als Einschreiben und heben den Rückschein oder Einlieferungsbeleg auf.

Generell muss Ihr Schreiben immer an den vermeintlichen „Vertragspartner“ gehen! Nicht an Inkassodienste, Rechtsanwälte, etc.. 

Vergessen Sie nicht, eine Kopie für die eigenen Unterlagen zu machen und aufzubewahren.