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Niedersachsen |

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Verbraucherschutzstelle Niedersachsen, Verbraucherschutzstelle e.V. Niedersachsen, gemeinnütziger deutscher Verbraucherverein, site: Beispiel Mahnungen
1.
Folgend das Beispiel eines ersten Schreibens.
Pünktlich zwei Wochen, nach der "Anmeldung" mit Eingabe der
persönlichen Daten und einer zugehörigen
eMail-Adresse sind die Betreiber entsprechender Seiten regelmäßig der
Ansicht, dass nun die gesetzliche
Widerrufsfrist abgelaufen sei und Rechnung gestellt werden könne. Es
kommt eine eMail mit der folgend
abgebildeten Rechnung.
"Seit Ihrer Anmeldung am XXXXX sind nunmehr zwei
Wochen verstrichen, ohne dass Sie wirksam von
Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht haben. Wir freuen uns daher, dass unser
Angebot Ihren Zuspruch
gefunden hat und erlauben uns, für die Bereitstellung und Erbringung unserer
Dienstleistung das vereinbarte
Nutzungsentgelt in Rechnung zu stellen."
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2.
Wird darauf nicht gezahlt, folgt die erste Mahnung. Anfangs heißt es
noch unverdächtig, beinah wie in jeder
"berechtigten" Mahnung:
"Sehr geehrte/r Herr / Frau XXXXX,
leider konnten wir bis zum heutigen Tage
keinen Zahlungseingang auf unsere Rechnung RE XXXXX vom
XXXXX feststellen. Sicherlich handelt es sich dabei um ein Versehen.
Sollten Sie inzwischen gezahlt haben,
so betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos."
Aber offensichtlich scheint man schon zu wissen, warum nicht gezahlt
wird. Nämlich, weil die angeblichen
"Kunden" gar nicht wissen, dass Sie nun als solche gelten
sollen. So heißt es weiter:
"Zu Ihrer Information:
Die aufgeführte Entgeltforderung beruht auf einem mit uns
abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag über die
Bereitstellung der Online-Datenbank www.XXXXX.de.
Sie haben sich für dieses Dienstleistungsangebot
unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift und E-Mail Adresse
eingetragen."
Vorsorglich wird gleich noch mitgeteilt, dass schließlich die AGB
akzeptiert wurden, und kein Widerrufsrecht
bestünde, wobei sich nicht festgelegt wird, warum denn das
Widerrufsrecht nicht bestehen soll:
"Ferner haben Sie uns gegenüber
bestätigt, die diesem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben. Das Ihnen
zustehende Widerrufsrecht haben Sie
gar nicht, nicht fristgerecht oder unwirksam ausgeübt.
Insbesondere ist ein Widerruf nach
Aktivierung der Dienstleistung nicht mehr möglich, vgl. § 312d Abs. 3
BGB.
Bitte beachten Sie hierzu die von Ihnen bei Vertragsschluss akzeptierten
und auf der Seite www.XXXXX.de
jederzeit einsehbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und
Informationen über das Widerrufsrecht."
Dann folgt noch ein wenig Paragraphenwissen die Erinnerung an viele
weitere schlimme Kosten, für den Fall,
dass nun nicht gezahlt wird:
"Diese Zahlungserinnerung wirkt
verzugsbegründend und bewirkt gem. §§ 280, 286 BGB, dass Sie von nun
an zum Ersatz des sog. Verzugsschadens verpflichtet sind. Dazu gehören
insbesondere auch die weiteren
Kosten der Rechtsverfolgung, etwa durch weitere Mahnungen, Einschaltung
eines Inkasso-
/Rechtsanwaltsbüros oder Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens."

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3.
Wird immer noch nicht gezahlt, folgt eine "letzte" Mahnung.
Die Inhalte werden wiederholt und nun durch das in Aussicht stellen von
Rechtsanwalt, Inkasso und Schufa
entsprechend gewürzt:
"Hinweis:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass
wir im Sinne einer wirtschaftlichen Abwicklung unserer
Vertragsverhältnisse den weiteren Einzug einem darauf spezialisierten
Inkasso-/Rechtsanwaltsbüro
übertragen werden. Dadurch entstehen Ihnen weitere Kosten und bei
Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen
weitere Nachteile wie z.B. ein negativer Schufa-Eintrag."

Damit allerdings nicht genug. Vorsorglich werden noch ein Urteil und ein
paar Paragraphen zitiert, was offensichtlich
suggerieren soll, dass alles grundsätzlich wirksam und damit auch zu
zahlen sein soll.
Auch die Möglichkeit eines negativen Schufa-Eintrags wird noch mal in
Fettdurck beschrieben - was die
Voraussetzungen dafür genau sind, und dass diese hier überhaupt nicht
vorliegen, wird natürlich verschwiegen.
Statt dessen wird letztlich noch Ratenzahlung angeboten.

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4.
Wird immer noch nicht gezahlt kommt ein Schreiben vom Inkassobüro.

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5.
Auch hier folgt, mangels Zahlung, ein weiteres Schreiben mit dem Angebot
der Ratenzahlung.

6.
Nach diesen Schreiben ist dann meist "Sendepause".
In vielen Fällen wiederholt sich der ganze Mahn-Ablauf aber nach einiger Zeit noch einmal.
Weiteres ist uns nicht bekannt.
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Quellenangaben
Internetseite der Verbraucherschutzstelle Niedersachsen,
Verbraucherschutzstelle e.V. Niedersachsen, gemeinnütziger deutscher Verbraucherverein, bei uns ist Verbraucherberatung kostenlos.
Verbraucherschutzstelle Niedersachsen, Verbraucherschutzstelle e.V. Niedersachsen, Göttingen
Verbraucherschutzstelle Niedersachsen, bei uns ist Verbraucherberatung kostenlos
Verbraucherschutz Göttingen
Verbraucherschutz Deutschland, Verbraucherschutzstelle eV Niedersachsen, Verbraucherschutzstelle e.V. Niedersachsen, bei uns ist Verbraucherberatung kostenlos
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